Rechtsprechung
BGH, 11.11.2009 - 5 StR 380/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 354 Abs. 1 StPO
Lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe (unterlassene Festsetzung einer Einzelstrafe; gesetzliches Mindestmaß) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Festsetzung einer Einzelfreiheitsstrafe auf das gesetzliche Mindestmaß durch das Revisionsgericht bei Vergessen der Festsetzung der Einzelfreiheitsstrafe neben einer Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe durch die Vorinstanz
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StPO § 354 Abs. 1
Festsetzung einer Einzelfreiheitsstrafe auf das gesetzliche Mindestmaß durch das Revisionsgericht bei Vergessen der Festsetzung der Einzelfreiheitsstrafe neben einer Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe durch die Vorinstanz - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Mordes an Ehefrau in Braunschweig
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 23.01.2009 - 1 Ks 6/08
- BGH, 11.11.2009 - 5 StR 380/09